Ja, es gibt auch die "Pflegestufe 0".

Die Voraussetzungen hierfür ist eine â€Pflegebedürftigkeit,  ohne dass schon die Bedingungen für die Stufe I erfüllt sind. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn täglich weniger als 90 Minuten fremde Hilfe erforderlich sind oder hiervon weniger als 45 Minuten auf die Verrichtungen der Grundpflege entfallen.

Für den Erhalt des Betreuungsbetrages muss darüber hinaus die Alltagskompetenz eingeschränkt sein. Das bedeutet, dass der Bedürftige z. B. aufgrund von Demenz ein höheres Maß an Beaufsichtigung und Betreuung benötigt.